Aktuelles

AktuellesNews – Aktionen

Die Katzenfreunde- Felix und der Deutsche Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. werden in Zukunft enger zusammen arbeiten. Daher werden wir euch auf dieser Seite aktuelle News rund um den Tierschutz und unsere Aktionen und die unseres Partner-Vereins präsentieren:

04.11.22

Liebe Tierschützer*innen,

die für die Tiere entstehenden Leiden bei der Pelztierhaltung und dem Handel mit Pelzen sind ein Ur-Thema des Tierschutzes. Nun stehen wir kurz vor einem politischen Durchbruch: Die EU-Kommission hat dieses Jahr eine Europäische Bürgerinitiative zugelassen, welche vom europäischen Dachverband, der Eurogroup for Animals, initiiert wurde und welche wir in Deutschland tatkräftig unterstützen. Diese Bürgerinitiative (EBI abgekürzt) muss bis Mai 2023 1 Million Unterschriften sammeln, damit die EU-Kommission hinsichtlich dieser Forderungen aktiv werden muss:

·         ein EU-weites Pelzfarm-Verbot

·         ein EU-weites Handelsverbot von Produkten aus Pelztierzucht

Bisher verläuft die Unterschriften-Sammlung erfolgreich. Die 500.000er Marke wurde bereits erreicht. Sie alle können mithelfen, dass das endgültige Ziel der 1 Million Unterschriften eindrucksvoll erreicht werden kann und die EU-Kommission einsieht, dass Pelz in der EU der Vergangenheit anzugehören hat.

Was können Sie tun?

Bewerbung der EBI „Fur Free Europe“

Wir freuen uns, wenn Sie die EBI auf der Vereins-Website, in Newslettern und in den sozialen Medien bewerben.

Hier geht es zur Unterschriftenabgabe >>> Pelzfreies Europa (tierschutzbund.de) <<<.

Die Teilnahme ist unkompliziert und schnell. Ein Stimmenzähler, der mit allen EU-weit teilnehmenden Organisationen verknüpft ist, zeigt jederzeit die Gesamtmenge der abgegebenen Stimmen an.

Sie möchten die Petition unterstützen? Dann finden Sie im Internen Bereich zahlreiches Bildmaterial.

Fur Free Friday am 25.11.

International wird schon länger der 25.11. als so genannter „Fur Free Friday“ als Aktionstag genutzt, um auf die Probleme der Pelztierhaltung aufmerksam zu machen und um Unternehmen zu bewegen pelzfrei zu werden, keine Pelzprodukte zu zeigen etc. Dieses Jahr soll der Tag zusätzlich dazu dienen, die Europäische Bürgerinitiative bekannter zu machen. Folgende Möglichkeit gibt es hierzu:

·         Fordern Sie Ihre Mitglieder oder Mitarbeiter auf, Fotos mit dem angehängten Aufkleber (> die PDFs im Anhang können auf Aufkleberpapier ausgedruckt werden) auf der Hand zu machen und postet diese mit den Hashtags #FurFreeEurope und #FurFreeFriday, um über die EBI aufzuklären und gleichzeitig für die kommende Demonstration am 3.12. in Berlin zu werben

·         Slogan (optional): „High-five for a fur free europe“

·         Je mehr Menschen an dem Tag mitmachen, um so besser. Da der FurFreeFriday international thematisiert wird, wäre es schön, dem Hashtag zu möglichst vielen Nennungen zu verhelfen.

Anti-Pelz-Demonstration am 3.12. in Berlin

Am Samstag, den 3. Dezember wird es in Berlin eine Demonstration zum Thema Pelz und der aktuell stattfindenden EBI geben. Start und Ende ist am Brandenburger Tor, Berlin, Startzeit 12 Uhr. Der Deutsche Tierschutzbund ist als Mit-Organisator vor Ort und freut sich über zahlreiche Unterstützung!

·        Es wird ein 3D Banner als „Selfie-Point“ geben und einen 3,5m großen aufblasbaren Fuchs, der bei der Demo mitwandert

·        Im Internen Bereich finden Sie Motive, mit denen auf Facebook oder Instagram für die Demonstration geworben werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Vereinsbetreuung

02.11.22

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

Neue Landesregierung bekennt sich zum Verfassungsrang des Tierschutzes

Nach 50 Jahren gesetzlich verankerten ethischen Tierschutz will die neue niedersächsische Landesregierung dem seit 25 Jahren in der niedersächsischen Verfassung verankerten Schutz der Tiere in ihrem politischen Handeln so viel Platz einräumen wie nie zuvor.

Dazu Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V.: „Wir freuen uns, dass trotz der gegenwärtigen Krisen die neue Landesregierung dem Verfassungsrang unserer Mitgeschöpfe Rechnung tragen wird und sich den hier drängenden Themen stellt. Auch wenn sich nicht alle Themen wiederfinden, erfolgt mit diesem Regierungsprogramm, ein noch nie dagewesener Umfang zum Schutz von Tieren, dem wir als niedersächsische Tierschützer:innen nur zustimmen können“.

Die vom Landestierschutzverband seit Jahren geforderte landesweite Kastrationsverpflichtung für Freigängerkatzen soll den Flickenteppich der bisherigen kommunalen Verordnungen endlich ersetzen. Die Evaluierung des niedersächsischen Hundegesetzes zu mehr Praxistauglichkeit ist ebenso eines der überfälligen Themen wie die Stärkung der Veterinärämter beim Vollzug des Tierschutzrechts.

Wir begrüßen, dass die neue Regierung die notwendige Transformation der Tierhaltung im Agrarland Nr. 1 anstoßen will, um die Haltung von sogenannten Nutztieren zu verbessern. Als Konsequenz aus den Vorgängen im Tierversuchslabor Mienenbüttel im Jahr 2019 sehen wir die geplanten Maßnahmen zur Reduzierung von Tierversuchen als ersten wichtigen Schritt zu einer tierversuchsfreien Forschung.

Auch an den Schutz unserer heimischen Wildtiere durch mehr Wildtierauffangstationen und zukünftig mehr Sachkunde bei der Haltung von exotischen Wildtieren wurde ebenso gedacht wie an die Bekämpfung des seit Corona boomenden illegalen Tierhandels.

In den Fördertöpfen für Tierschutzprojekte, wie z.B. tierschutzgerechtes Stadttaubenmanagement und die Kastration von Freigänger Katzen sehen wir wichtige Anreize für Kommunen, den Tierschutz vor Ort zu verbessern.

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Auslobung von Preisen für besondere Verdienste ehrenamtlicher Tierschützer:innen und Wissenschaftler:innen, die Tierversuche durch alternative Methoden ersetzen, zeigen, dass der Tierschutzgedanke einen wichtigen Stellenwert in der neuen Landespolitik gefunden hat.

„Die Tierhaltung und deren Bewertung erlebt seit Jahren einen gesellschaftlichen Wandel, der sich nun auch in einem Koalitionsvertrag wiederspiegelt und damit auch das politische Regierungshandeln bestimmen wird“, so Dieter Ruhnke.

30.07.2022

20 Jahre Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz – Ziel bisher verfehlt!

Der Schutz der Tiere als unsere Mitgeschöpfe ist heute ein Anliegen in der breiten Gesellschaft. Am 1. August 2002 ist das Staatsziel Tierschutz seit 20 Jahren im Artikel 20a Grundgesetz verankert. Gesetz und Recht müssen diesen Verfassungsrang wiederspiegeln. Der Schutz der Tiere als Staatsziel ist somit eine Verpflichtung für alle, die in der Politik und Verwaltung Verantwortung tragen.

Das aktuelle Tierschutzgesetz sowie dessen Vollzug durch die Behörden werden dem Willen des Verfassungsgebers und der Gesellschaft auch 20 Jahre nach Aufnahme des Staatsziels „Tierschutz“ in das Grundgesetz immer noch nicht gerecht – und dies, obwohl der Schutz des einzelnen Tieres als Mitgeschöpf bereits seit 1986 ein das Tierschutzgesetz prägender und übergeordneter Grundsatz ist.
Durch den mangelhaften Vollzug des Tierschutzgesetzes werden die tierschutzrechtlichen Strafvorschriften nicht effektiv angewendet. Gerade mit Blick auf landwirtschaftlich genutzte Tiere lassen sich kaum Gerichtsurteile finden. Die geringe Anzahl der Verurteilungen überrascht angesichts des Umstands, dass in Deutschland 200 Millionen Tiere zu landwirtschaftlichen Nutzungszwecken gehalten werden.

Seit Jahren wird das Vollzugsdefizit im Tierschutzrecht moniert. Insbesondere bei landwirtschaftlich genutzten Tieren finde eine Ahndung von Tierschutzverstößen kaum statt. Diese Kritik wurde nicht nur in der Rechtswissenschaft laut, auch der Deutsche Ethikrat und der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kritisieren die Umsetzung des Tierschutzrechts in der Praxis der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung.

Obwohl Tiere oft unter grausamen Bedingungen gehalten werden, die erhebliche Schmerzen, Schäden und Leiden verursachen, landen die hierfür Verantwortlichen – trotz erdrückender Beweise – fast nie vor Gericht oder eingeleitete Verfahren werden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Das immer noch geringe Strafmaß quälerischer Tiermisshandlungen suggeriert auch, dass es sich um Bagatelldelikte handelt, die man grundsätzlich gegen Zahlung eines Geldbetrages oder dem Erbringen einer gemeinnützigen Leistung einstellen kann.

Der Vorsitzende des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V., Dieter Ruhnke, zieht ein bitteres Resümeé: „Solange der Gesetzgeber das Staatsziel Tierschutz nicht ausreichend umsetzt, Staatsanwälte und Gerichte Tierquälerei als Bagatelle abtun, wird das Ziel verfehlt, das vor 20 Jahren mit der Aufnahme des Staatsziels Tierschutz in das Grundgesetz beabsichtigt gewesen ist. Die Tiere leiden weiter.“

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. fordert nach 20 Jahren Staatsziel Tierschutz in der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland endlich sichtbare Veränderungen in der Gesetzgebung und dem Vollzug: „Die Strafbarkeit von Versuchs- und Fahrlässigkeitsdelikten und Überführung aller tierschutzrelevanten Straftaten in das Strafgesetzbuch sind lange überfällig. Die bestehenden Defizite in Vollzug und Rechtsprechung müssen so schnell als möglich beseitigt werden!“

23.06.2022

Pressemitteilung


Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

50 Jahre ethisch basiertes Tierschutzgesetz – Reformen sind überfällig
Jedes Leben ist schützenswert.
Das Tierschutzgesetz wird 50! Bei der vollständigen Neuanlage des Tierschutzgesetzes im
Jahr 1972 ist erstmalig von dem Grundsatz eines ethischen Tierschutzes ausgegangen
worden. Der Paradigmenwechsel: das Gesetz schützt seitdem das Leben des Tieres als
solches. Ausnahmen sollten lediglich im Rahmen der notwendigen Erhaltungsinteressen des
Menschen zugelassen werden.
Dieses war der rechtliche Anspruch des Gesetzgebers – die praktische Wirklichkeit im
Tierschutzrecht sieht heute anders aus. Defizite im Vollzug des Gesetzes verhindern die
Umsetzung dieser Ziele heute mehr denn je!
Nach 50 Jahren sind wir in der Lebensrealität von Tieren, insbesondere von Nutztieren und
bei Tierversuchen, weit von diesem Anspruch entfernt. Exzessive Ausnahmen ermöglichten
beispielsweise unzählige und auch unnötige Tierversuche. Die Industrialisierung der
landwirtschaftlich genutzten Tierhaltung und damit einhergehend die tierquälerischen
Tiertransporte in Drittländer zum Beispiel nach Afrika, Asien oder der Transport von
Saugkälbern sind nur die Spitze des Eisberges.
Wenn bei der betäubungslosen Kastration männlicher Ferkel durch das Aufschneiden des
Hodensackes und das Herausreißen des Samenleiters für Gerichte im Vollzug des
Tierschutzgesetzes keine erheblichen Schmerzen oder Leiden feststellbar sind, und der
vernünftige Grund einem Tier Schmerzen zuzufügen als dehnbarer Begriff nach Beliebigkeit
des Tiernutzers ausgelegt wird, dann konterkariert das den Anspruch des
Tierschutzgesetzes von 1972.
Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V. fasst
zusammen: „Die Mütter und Väter des Tierschutzgesetzes hatten vor 50 Jahren hohe Ziele,
deren Kinder und Enkel schafften mit interessengesteuerten Verordnungen und exzessiven
Ausnahmeregelungen ein TierNutzgesetz. Tierquälerei wurde zum Kavaliersdelikt.“
Die drei Hauptforderungen seitens des Deutschen Tierschutzbundes
Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. zu diesem Jubiläum sind
Überarbeitung des Tierschutzgesetzes, mit dem alle Ausnahmen zur legalisierten
Tierquälerei auf den Prüfstand gestellt werden.
Überführung der Straftatbestände ins Strafgesetzbuch und damit in das
Kernstrafrecht, um das Tierschutzstrafrecht aus seinem Schattendasein im
Nebenstrafrecht zu holen und den Vollzug zu stärken.
Das Tierschutzgesetz als prüfungsrelevante Inhalte des Jurastudiums im Curriculum
aufnehmen

09.05.2022

Pressemitteilung

Deutscher Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.

08.05.2022

Brieftaubenzüchter veranstalten bundesweiten Friedensflug am 7. + 8. Mai 2022
Tauben sind ein Symbol für Frieden.

Am 7. und 8. Mai 2022 wurden im Rahmen von „Friedensflügen für die Ukraine“, bundesweit schätzungsweise 600.000 Brieftauben mehrere Hundert Kilometer entfernt vom Heimatschlag ausgesetzt. Der „Deutsche Tierschutzbund Landestierschutzverband Niedersachsen e.V.“ lehnt diese fragwürdige Aktion des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter ab: Spenden könnten auch ohne derartige tierschutzwidrige Praktiken gesammelt werden.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. begrüßt jedes Zeichen der Solidarität für Frieden in der Ukraine. Tiere sollten man hierbei jedoch aus dem Spiel lassen, meint Beate Gries, Fachreferentin Stadttaubenmanagement: „Viele Ukrainer haben ihre Haustiere auf ihrer Flucht mitgenommen, damit diese gerade nicht auf der Straße landen. Jetzt Tiere für den Frieden ein- und auszusetzen, verhöhnt die Geflüchteten!“

Auch wenn die Haustaube eine außerordentlich gute Orientierung besitzt und die Fähigkeit hat, innerhalb kürzester Zeit weite Strecken zurückzulegen: lebenslang verpartnerte Tiere während der Brut zu trennen, damit sie ohne Pause durchfliegen, um den Partner rechtzeitig bei der Brutpflege abzulösen, ist eine verachtenswerte Praxis und widerspricht dem Tierschutzgesetz, das Tiere vor Schmerzen, Schäden und Leiden schützt. Das Risiko von Greifvogelangriffen ist auf den unnatürlich langen Flügen extrem erhöht. Dieses als artgerechte Haltung zu deklarieren und Kollateralschäden zu akzeptieren, macht die Mentalität der diesen Sport Betreibenden deutlich.

Statt für den mittels 300 LKW stattfindenden Transport hunderttausender Tauben Kraftstoff zu verbrennen, hätte man darin besser Hilfsgüter in die Ukraine transportiert. Ein tatsächliches Friedenssymbol des Verbandes Deutscher Brieftaubenzüchter wäre gewesen, dieses Jahr weniger Tiere für ihren „Sport“ zu züchten und auf diesem Weg Getreide zu sparen, das in der Dritten Welt nun so dringend gebraucht wird. Stattdessen werden die Tauben instrumentalisiert: hier wird die Befriedigung der Gier nach Preisen, Pokalen und Geld mit der vermeintlichen Friedensmission für die Ukraine verbrämt und auf diesem Weg hunderttausendfaches Tierleid produziert.

Bereits am Freitag hat der Verband Deutscher Brieftaubenzüchter auf die Kritik reagiert und die Internetseite des Verbandes mit den Auflassdaten der Wettflüge gesperrt, so dass eine Nachvollziehbarkeit der Flüge für die Öffentlichkeit nicht mehr möglich ist: https://www.brieftaube.de/flugberichte/auflaesse.html

Hintergrund:

Brieftauben sind Haustiere. Der natürliche Bewegungsradius um den Heimatschlag beträgt nur einige hundert Meter. Zwischen April und September werden Trainings- und Wettflüge veranstaltet, für die oftmals brütende Partnertiere getrennt und an bis zu 1000 km entfernte Orte verbracht werden, von denen aus sie in ihren Heimatschlag schnellstmöglich zurückfliegen müssen.
Brieftaubenzüchter organisieren sich in Vereinen und lassen bei sogenannten „Auflässen“ durchschnittlich ca. 1.500 Tauben gemeinsam fliegen, wobei einzelne Auflässe auch Größenordnungen von 25.000 Tieren umfassen können. Wissenschaftliche Erhebungen (Warzecha-Studie) weisen nach, dass jährlich über 50 %, in Einzelfällen bis zu 90 % der Tauben, die Rückkehr nicht schaffen. Viele der Brieftauben sterben aufgrund schlechter Startbedingungen schließlich durch Erschöpfung, verdursten, verhungern oder werden Opfer von Greifvögeln. Der überlebende Teil der Tiere vergrößert jedes Jahr die Stadttaubenpopulationen, die ebenfalls aus Haustauben besteht.
Brieftauben lassen sich anhand ihres Ringes identifizieren. Theoretisch lassen sich, diese bei deutschen Eigentümer über den Zuchtverein zurückführen. Oftmals besteht aber von Seiten des Eigentümers kein Interesse, da das Tier die Leistung nicht erbracht hat und damit für die Zucht wertlos ist. (Siehe auch Arte Dokumentation ‚Höhenflüge‘: „Aus einer alten Tradition, der Zucht von Brieftauben, wurde ein skurriles Millionengeschäft. Ein ungewöhnlicher Film über die Ausmaße und Absurditäten des Kapitalismus.)
Da der Brieftaubensportverband weiß, dass nur ein gewisser Prozentsatz der Tauben den Heimweg findet, muss das Auflassen von Brief-, „Friedens“- und Hochzeitstauben als Aussetzen von Tieren bewertet werden. Der Brieftaubensport wurde trotz massiver Proteste der Tierschutzorganisationen 2022 in Deutschland zum immateriellen Kulturerbe erklärt. Das Aussetzen von Tieren ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz verboten.

Quellen:
Stadttauben sind Nachkommen von Haustieren:
https://www.berlin.de/lb/tierschutz/presse/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1155217.php

ARTE Dokumentation „Höhenflüge“:
https://www.3sat.de/film/dokumentarfilmzeit/hoehenfluege-100.html

Gutachten Warzeche/Kahlke/Kahlke
https://docplayer.org/69329311-Beitrag-zur-ermittlung-von-kennzahlen-zu-verlusten-bei-wettfluegen-von-brieftauben-untersuchungszeitraum.html
oder als Download:
https://www.Tierarztpraxis_Oering/FWarzecha_Studie/252709_Setzverluste_26.07.09_RZ-1.pdf&usg=AOvVaw2r3dB03r3ngKLA_Od5MxAk

Tierschutzgesetz § 3 (Nr. 1, 1b, 3)
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__3.html

16.04.2022

Bereits am 5.4.22 lief auf VOX die Dokumentation „Das gnadenlose Geschäft mit den Welpen“ von und mit Martin Rütter. Da es wohl an den meisten vorbei gegangen sein wird und die Dokumentation leider nicht online abrufbar ist, wir aber finden das dieses Thema extrem wichtig ist für angehende Hunde-Halter haben wir hier einen Youtube Video mit einer ähnlichen Dokumentation eingefügt:

24.03.22

Liebe Mitgliedsvereine,
sehr geehrte Damen und Herren,

am 09.04.2022 findet in Aurich eine Kundgebung „Schluss mit Tiertransporten“ statt.
Auch der Landestierschutzverband beteiligt sich und würde sich über die Unterstützung seiner Mitgliedsvereine freuen! Organisiert wird der Protest durch Ostfriesen gegen Tierleid und Diedrich Kleen,
Mensch Fair tier e.V., Metzger gegen Tiermord, Deutsche Tier-Lobby e.V.und Vier Pfoten.

Die Veranstaltung wird von vielen namenhaften Organisationen und auch von Prominenten, die u.a. mittels Videobotschaft zur Teilnahme an der Veranstaltung aufgerufen haben, unterstützt.
(https://www.youtube.com/channel/UCZa8eP4dPGa2hK4h8DLJjVw/videos)

Programm:

Demozug durch die Innenstadt von Aurich

10:30 Uhr Treffen an der Sparkassenarena Aurich
11:00 Uhr Beginn Demozug

Reden und Diskussionsrunden auf dem Rathausvorplatz in Aurich

Begrüßung    12:00 – 12:10 Uhr

Reden
12:10 Uhr     Tilly Metz (EU-Abgeordnete)
12:20 Uhr     Dr. Edmund Haferbeck (PETA)
12:30 Uhr     Gila Altmann (KT Aurich Bündnis90/ Grüne)
12:40 Uhr     Tim Werner (Vegans for Future)
12:50 Uhr     Frank Weber (Moderator der Sendung „Hund Katze Maus“ bei VOX)

Pause     13:00 – 13:30 Uhr

Expertenrunde
13:30 Uhr   Dr. Michael Marahrens
            Dieter Ruhnke (Deutscher Tierschutzbund, LV Niedersachsen)
            Dr. Barbara Felde ( DjGT)
            Dr. Kirsten Tönnies (Tierärzte für verantwortbare Landwirtschaft, tfvl)
            Ina Müller-Arnke (Vier Pfoten)

Pause    14:15 – 14:30 Uhr

Podiumsdiskussion
14:30 Uhr   Prof. Dr. Ludwig Theuvsen (Staatssekretär des ML Niedersachsen)
            Christoph Eilers (MdL CDU)
            Wiard Siebels (MdL SPD)
            Hermann Grupe (MdL FDP),
            Miriam Staudte (MdL Bündnis90/Grüne)

Menschenkette um die Tiersammelstelle „VOST“ in Aurich Schirum

ab 16:00 / 16:30 Uhr    Anfahrt Tiersammelstelle
17:00 Uhr               Ende der Veranstaltung

Mit den besten Grüßen, wir sehen uns In Aurich!
Dieter Ruhnke

19.01.2022

Sind eingesetzte Hunde bei der Polizei Hunde 2. Klasse?

Niedersachsen will Diensthunde mit tierschutzwidrigen Mitteln ausbilden.

Das Land Niedersachsen hat eine Änderung des Tierschutzgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag geht soweit, dass Diensthunde während der Ausbildung und im Einsatz zukünftig vom Verbot des Zufügens von Schmerzen, Leiden und Schäden ausgenommen werden sollen. Die würde alle nur denkbaren Mittel und Methoden betreffen.

Der Landestierschutzverband Niedersachsen lehnt diesen Antrag ab. „Diese Änderung wäre ein Rückschritt“, so Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes. „Laut Tierschutzgesetz ist es verboten, bei der Abrichtung eines Tieres Schmerzen und Leiden hinzuzufügen. Dieses Verbot besteht bereits seit 30 Jahren und der Gesetzgeber hat nun dieses Verbot in die aktuelle Tierschutz-Hundeverordnung übernommen.“

Wurden diese geltenden Vorschriften in den letzten 30 Jahren bei der Ausbildung von Polizeihunden missachtet? Ruhnke befürchtet: „Mit diesem Antrag soll jetzt gesetzeswidriges Verhalten nachträglich legitimiert werden!“ Ruhnke weiter, „an dieser Stelle muss hinterfragt werden, warum ein Bundesland, das die Überwachung des Tierschutzes sicherstellen muss, ihre eigenen gehaltenen Hunde, im Gegensatz zu den privat gehaltenen Hunden, dieser Überwachung entziehen und damit das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden gegenüber ihren eigenen Hunden zulassen will. Damit werden Polizeihunde dem Schutz des Tierschutzgesetzes entzogen und somit zu Hunden 2. Klasse!“

Eine tierschutzkonforme Ausbildung fußt auf der Grundlage moderner wissenschaftlicher Erkenntnisse und setzt nicht alleine auf veraltete Dominanzkonzepte. Die Verwendung von Hilfsmitteln, die die Gesundheit und das Leben eines Hundes bedrohen, sind abzulehnen!

Allein die Auswahl geeigneter Diensthunde ist bereits schwierig genug und die Tiere sollten nicht schon während der Ausbildung Verletzungen ausgesetzt werden.

„Uns ist völlig bewusst, dass die Polizei zu jeder Zeit bei Einsätzen handlungsbereit sein muss und wir erkennen an, dass die Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung möglicherweise ein Umdenken erfordert. Es gibt jedoch auch für Schutz- und Diensthunde alternative tierschutzkonforme Ausbildungsformen sowie einen erfolgreichen tiergerechten Umgang mit Diensthunden“, so Ruhnke.

Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und die Hansestadt Bremen haben sich Medienberichten zufolge dafür ausgesprochen, bei der Ausbildung von Diensthunden auf diese alternativen Ausbildungsformen zurückzugreifen. Auch die Zusammenarbeit zwischen dem Tierschutzverein Berlin und der Bundespolizei zeigt, dass eine erfolgreiche Arbeit mit Diensthunden unter Verwendung tiergerechter Methoden und Mittel die Einsatzbereitschaft der Diensthunde nicht einschränkt.

Die Änderung des TierSchG ist aus Sicht des Landestierschutzverbandes Niedersachsen der falsche Weg. Die aufgeflammte Diskussion zur Ausbildung und Einsatz von Diensthunden offenbart eine Regelungslücke. Hier wäre es erforderlich, den tierschutzkonformen Rahmen für die Ausbildung von Diensthunden in den unterschiedlichen Einsatzschwerpunkten durch bundeseinheitliche Vorschriften zu reglementieren. Mit diesen bundeseinheitlichen Vorschriften können nicht nur Vorgaben zu den eingesetzten Hilfsmitteln, sondern auch zur Zucht und Haltung von Diensthunden geregelt werden.

18.01.2022

Keine Verlängerung der Übergangsfrist für Kälbertransporte

Das Land Niedersachsen will die Transportübergangsvorschriften verlängern.

Die ursprüngliche Entscheidung lautete: Das Mindesttransportalter von Kälbern von 14 auf 28 Tage heraufsetzen, dazu gab es eine Übergangsfrist von einem Jahr. Nun will das Land Niedersachsen diese Entscheidung im Bundesrat um weitere zwei Jahre – auf dann insgesamt drei Jahre – verlängern.

Aus Tierschutzsicht war es notwendig, Kälber erst ab der 5. Lebenswoche zu transportieren. Die Bundesländer hatten sich am 25.06.2021 im Bundesrat abschließend auf eine notwendige Übergangsfrist von einem Jahr verständigt, da zunächst ausreichende räumliche sowie personelle Kapazitäten in den betroffenen Betrieben geschaffen werden mussten.

Dem Transport ab der 5. Lebenswoche aus Tierschutzgründen sowie der Übergangsfrist von einem Jahr hatte auch das Land Niedersachsen vollumfänglich zugestimmt!

Der Landestierschutzverband Niedersachsen kritisiert diesen Änderungsantrag. Dieter Ruhnke, Vorsitzender des Landestierschutzverbandes Niedersachsen e.V.:
„Der niedersächsische Antrag stellt zur Begründung der Verlängerung der Übergangsfrist auf genehmigungsrechtliche Problematiken ab. Diese wurden jedoch bereits im Rahmen der Festsetzung der Übergangsfrist auf ein Jahr im Beschluss des Bundesrates vom 25. Juni 2021 berücksichtigt! Die angewandte Strategie, Übergangsfristen zu verlängern, geht immer wieder zu Lasten der Tiere sowie insbesondere zu Lasten der Landwirte, die sich bereits auf die Veränderung eingestellt habe. Dies stellt einen Automatismus der großen Nutztierhaltungen dar, um den notwendigen Umbau der Tierhaltung auf die lange Bank schieben zu können – auf Kosten einer bäuerlichen Landwirtschaft.“

Die beantragte Verlängerung der Übergangsfrist um weitere zwei Jahre ist tierschutzwidrig, da es hierfür an einem vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes fehlt. Ökonomische Erwägungen allein sind nicht geeignet, eine bereits auf sachlicher Basis beschlossene Übergangsfrist zu verlängern.

Ruhnke weiter: „Als Motiv hinter den Bestrebungen, die Übergangsfrist zu verlängern, stehen ausschließlich Kosten- und Aufwandsfaktoren sehr großer Milchviehbetriebe. Kleinere bäuerliche Betriebe „produzieren“ nicht so viele Kälber, als dass durch die Heraufsetzung des Mindesttransportalters von Kälbern wesentliche Umbauten erforderlich wären.“

Der Landestierschutzverband Niedersachsen e.V. fordert die Landesregierung auf, den Änderungsantrag zurückzunehmen, um sich nicht noch weitere zwei Jahre an den – auch durch das Land Niedersachsen – festgestellten tierquälerischen Transporten von 14 Tage alten Kälbern zu beteiligen.

Wenn dieser aktuellen Forderung nach einer weiteren Verlängerung der Übergangsfrist im Bundesrat nachgegeben würde, stellt das aus Sicht des Verbandes eine Verletzung des Staatsziels „Tierschutz“ dar und zwar um rein ökonomische Interessen über den Schutz und das Wohlbefinden der Tiere zu stellen

Hintergrund:
Mit dem Verordnungsantrag des Landes Niedersachsen vom 11. Januar 2022 (BR-Drs. 7/22) wird von dem Land Niedersachsen beantragt, die Übergangsfrist für das Heraufsetzen des Mindesttransportalters von Kälbern von 14 Tagen auf 28 Tage von einem Jahr auf drei Jahre – bis 2025 – zu verlängern. Als Begründung wird angeführt, die Änderung der Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) stelle die Kälber haltenden Betriebe und Kälbertransportunternehmen in Deutschland vor enorme Herausforderungen, welche ohne eine entsprechend lange Übergangsfrist nicht zu bewältigen seien.

Diese wurden jedoch bereits im Rahmen der Festsetzung der Übergangsfrist auf ein Jahr im Beschluss des Bundesrates vom 25. Juni 2021 (BR-Drs. 394/21) berücksichtigt. Dort heißt es in Ziffer 8b:
„Die Änderung hat erhebliche Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe und Strukturen. In den Herkunftsbetrieben müssen ausreichende räumliche sowie personelle Kapazitäten geschaffen werden (bauliche Maßnahmen zur Einrichtung zusätzlicher Haltungssysteme gemäß TierSchNutztV, Anschaffung weiterer Kälberiglus, Erhöhung des Betreuungsaufwandes und des entsprechenden Personals für die Kälber aufgrund längerer Verweilzeit usw.). Bei den Transporten ist der Platzbedarf pro Tier auf den Transportfahrzeugen größer, was wiederum wirtschaftliche Folgen hat. Daher ist eine Übergangszeit von einem Jahr notwendig.“

Der Bundesrat ist im Juni 2021 unter Heranziehung der nun erneut geltend gemachten Aspekte bereits zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Übergangsfrist von einem Jahr ausreichend ist.

Die beantragte Verlängerung der Übergangsfrist in § 23 TierSchTrV um weitere zwei Jahre ist tierschutzwidrig, da es hierfür an einem vernünftigen Grund im Sinne des § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz fehlt.
Ein vernünftiger Grund liegt vor, wenn er als triftig, einsichtig und von einem schutzwürdigen Interesse getragen anzuerkennen ist, und wenn er unter konkreten Umständen schwerer wiegt als das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit.

Ökonomische Erwägungen allein sind nicht geeignet, eine bereits auf sachlicher Basis beschlossene Übergangsfrist zu verlängern. Nach der Rechtsprechung sind ökonomische Gründe allein zur Ausfüllung des vernünftigen Grundes nicht geeignet (siehe nur BVerwG, Urteil vom 13. Juni 2019 – 3 C 28.16; VGH München, Beschluss vom 17. Januar 2013 – 9 ZB 10.1458; OVG Münster, Urteil vom 10. August 2012 – 20 A 1240/11; VG Magdeburg, Urteil vom 4. Juli 2016 – 1 A 1198/14; OVG Frankfurt am Main, Beschluss vom 14. September 1984, 5 Ws 2/84, NStZ 1985, 130).

Erfolgreiche Aktion auf dem Werftgelände der Nordseewerke

40  Tiere kastriert, gechipt und registriert

So eine gute Zusammenarbeit wie mit der Geschäftsleitung auf dem Emder Nordseewerke-Werftgelände erleben wir selten. „Ohne die Unterstützung hätten wir das längst nicht geschafft“, sagte Andrea Marsal, die Vorsitzende unseres Emder Vereins „Katzenfreunde Felix“.

Die Aufgabe, die sich unser Verein hier gesetzt hat, war die Kastrierung Registrierung und das Chippen von verwilderten Katzen auf dem Gelände der Nordseewerke. 40 Katzen konnten wir so innerhalb von acht Tagen einfangen. „Es drängt, weil die Tierärztekammer Hannover eine Extra-Aktion ins Leben gerufen hat und die Kastration der Tiere, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes gefangen werden, mitfinanziert“, sagte Marsal.

Deshalb haben wir uns vor allem Nachts auf den Weg gemacht, und die Tiere eingefangen. Doch das ist nicht so einfach. Schon zuvor mussten Lebendfallen aufgestellt und mit Futter bestückt werden, damit die Katzen sich an die Fallen gewöhnen. Sobald das der Fall war, konnten die Fallen „scharfgeschaltet“ werden. Die Katzen wurden nach unserer Aktion wieder auf die Werft gebracht und werden dort weiter versorgt.

Der Objektverwalter der Nordseewerke hatte sich an den Verein gewandt. Die Katzen sind zwar willkommene Gäste auf dem Gelände, aber es besteht eine Kastrationspflicht. Der Verein begrüßt ausdrücklich „die Nachhaltigkeit“, wie die Verwaltung der Nordseewerke mit ihren vierbeinigen Mitarbeitern – die das Gelände Mäuse und Ratten frei halten – umgeht. So durften drei überwachte Fütterungsstellen eingerichtet werden. Hierzu haben sich drei Mitarbeiterinnen der unterschiedlichen Mieter auf dem Gelände bereiterklärt, als Katzenbeauftragte die Tiere regelmäßig zu füttern. Das Futter wird privat von den Mitarbeitern bezahlt oder mit Spenden der Belegschaft unterstützt. Futterspeenden sind natürlich gerne willkommen. Wenden Sie sich dazu bitte an Mareike Pahlow. Wir helfen auch gerne bei der Kontaktaufnahme. Ziel der Futterstellen ist es, die Katzenpopulation zu beobachten und notfalls Wildkameras aufzustellen, um Neuankömmlinge zu sichten. Diese werden dann eingefangen und kastriert.

Aufgrund der warmen Witterung im Jahr 2019 haben die Katzen bis zu dreimal Junge bekommen. Die Vereinsmitglieder haben jetzt noch über zehn Welpen gefangenen. Im Gegensatz zu den gefangenen und kastrierten Katzen, die wieder auf die Werft zurückgebracht werden, hat das Tierheim Emden den Verein „Felix“ unterstützt und trotz Aufnahmestopp die Kätzchen aufgenommen. „Auf der Werft hätten sie im Winter nicht überlebt.“

Unten haben wir eine Galerie mit allen „Werftbewohnern“ die wir gechipt, kastriert und registriert haben erstellt:

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